Beta-Carotin bzw. Retinol (Vitamin A) – Zufuhr

Seit November 2020 führt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) keine separate Zufuhr-Empfehlung mehr für Beta-Carotin an. Stattdessen wird die Zufuhr von Beta-Carotin wegen seiner Provitamin-A-Aktivität in die Gesamtzufuhrempfehlung von Vitamin A einbezogen.

12 µg Beta-Carotin entsprechen 1 µg Retinolaktivitätsequivalent (RAE).

Die nachfolgend dargestellten Zufuhr-Empfehlungen (D-A-CH-Referenzwerte) der DGE richten sich an gesunde normalgewichtige Menschen. Sie beziehen sich nicht auf die Versorgung von Kranken und Genesenden. Der individuelle Bedarf kann (z. B. wg. Ernährungsweise, Genussmittelkonsum, Dauermedikation etc.) somit über den Zufuhr-Empfehlungen der DGE liegen.

Empfohlene Zufuhr

Alter Vitamin A (Retinol)  
µg-Aktivitätsäquivalenta/Tag Sichere tägliche Höchstmengec
(mg)
m w
Säuglinge
0 bis unter 4 Monate 500b
4 bis unter 12 Monate 400b
Kinder
1 bis unter 4 Jahre 300 0,8
4 bis unter 7 Jahre 350 1,1
7 bis unter 10 Jahre 450 1,5
10 bis unter 13 Jahre 600 2,0
13 bis unter 15 Jahre 800 700 2,0
Jugendliche und Erwachsene
15 bis unter 19 Jahre 950 800  2,6
19 bis unter 25 Jahre 850 700  3,0
25 bis unter 51 Jahre 850 700  3,0
51 bis unter 65 Jahre 850 700  3,0
65 Jahre und älter 800 700  3,0
Schwangere
ab 4. Monat   800  3,0
Stillende 1300  3,0

aBerechnungsgrundlage: 1 μg Retinolaktivitätsäquivalent (retinol activity equivalent, RAE) = 1 μg Retinol = 12 μg β-Carotin = 24 μg andere Provitamin-A-Carotinoide.
Hinweis: In einigen Nachschlagewerken und Lebensmitteltabellen finden sich auch Angaben in Retinoläquivalenten (retinol equivalent, RE), denen folgende Umwandlungsfaktoren zugrunde liegen: 1 μg RE = 1 μg Retinol = 6 μg β-Carotin = 12 μg andere Provitamin-A-Carotinoide.
bSchätzwert
cSichere Gesamttageszufuhr (Tolerable Upper Intake Level) des wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses (SCF)