Sicherheitsbewertung
Vitamin A

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European food safety authority, EFSA) hat letztmalig im Jahr 2006 Vitamine und Mineralstoffe hinsichtlich ihrer Sicherheit bewertet und für jeden Mikronährstoff, sofern ausreichend Daten vorlagen, einen sogenannten Tolerable Upper Intake Level (UL) festgesetzt. Dieser UL gibt die sichere Höchstmenge eines Mikronährstoffs wieder, die bei täglicher, lebenslanger Zufuhr aus allen Quellen keinerlei Nebenwirkungen hervorruft.

Die sichere tägliche Höchstmenge für Vitamin A liegt bei 3 mg (= 3.000 µg) [1].
3.000 µg Vitamin A entsprechen 10.000 I.E. (Internationale Einheiten) [3].
Die sichere tägliche Höchstmenge für Vitamin A entspricht fast dem 4-fachen der empfohlenen Tagesdosis der EU (Nutrient Reference Value, NRV).

Dieser Wert gilt für Frauen im gebärfähigen Alter, Schwangere, Stillende und Männer [1]. Die EFSA hat diesen Wert mit Blick auf die Sicherheit für das ungeborene Kind für Frauen im fertilen Alter festgesetzt, um das ungeborene Leben vor teratogenen Effekten (Einwirkungen, die Fehlbildungen beim Embryo hervorrufen können) zu schützen.

Der UL gilt nicht für postmenopausale Frauen. Ihnen wird aufgrund eines erhöhten Risikos für Osteoporose (Knochenschwund) und Frakturen (Knochenbrüche) empfohlen, ihre Vitamin A-Aufnahme auf 1,5 mg pro Tag zu begrenzen [1, 2].

Über 95 % der Bevölkerung liegen in der täglichen Vitamin A-Aufnahme unterhalb der Höchstmenge von 3 mg Retinol [4]. Aufgenommenes Provitamin A (z. B. Beta-Carotin) wird im Körper nur in einer Mangelsituation zu Vitamin A umgebaut.

In Studien wurde erst ab einer Menge von 7,5 mg Vitamin A pro Tag, eingenommen über 6 Jahre, ein Zusammenhang zwischen einer hohen Vitamin A-Aufnahme und Leberzirrhose (Endstadium chronischer Leberkrankheiten) beobachtet [2].

Für Schwangere gilt unter Vorsorgeaspekten für das ungeborene Kind:

Schwangere haben einen Mehrbedarf an Vitamin A. Wegen der großen Bedeutung des Vitamins für die Lungenentwicklung und -reifung sollte besonders im 2. und 3. Trimenon (Schwangerschaftsdrittel) auf eine ausreichende Zufuhr geachtet werden [3].

Eine sensible Phase für den Embryo besteht lediglich in den ersten zwei Monaten. In dieser Zeit kann das ungeborene Kind auf ungewöhnlich überhöhte Mengen an Vitamin A reagieren. Mit der üblichen Zufuhr an Vitamin A bei normaler Ernährung sind Schwangere jedoch weit von überhöhten Mengen entfernt, die sich negativ auf das Ungeborene auswirken könnten. Solche Mengen sind durch den Verzehr von Lebensmitteln und durch vorschriftsmäßig dosierte Vitalstoffpräparate nicht zu erreichen.

Einzig der Verzehr von Leber und leberhaltigen Produkten nimmt eine Sonderstellung ein und liegt mit ihren unkontrollierbar hohen Gehalten an Vitamin A in einem Bereich, der sich negativ auf die Entwicklung des ungeborenen Kindes auswirken kann. Schwangere sollten daher im ersten Trimenon (Schwangerschaftsdrittel) auf den Verzehr von Leber verzichten [3]. Andere Vitamin A-haltige Lebensmittel stellen kein erhöhtes Risiko für das Ungeborene dar. Provitamine des Vitamin A (bspw. Beta-Carotin) sind eine gute Alternative, da sie kontrolliert aufgenommen und nach Bedarf in Vitamin A umgebaut werden können. Eine Überdosierung zu Vitamin A ist nicht möglich.

Literatur

  1. Scientific Committee on Food (SCF) and Scientific Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies (NDA) of EFSA, Tolerable Upper Intake Levels for Vitamins and Minerals, European Food Safety Authority 2006, ISBN: 92-9199-014-0
  2. Bundesinstitut für Risikobewertung: Domke A, Großklaus R, Niemann B, Przyrembel H, Richter K, Schmidt E, Weißenborn A, Wörner B, Ziegenhagen R (Hrsg.) Verwendung von Mineralstoffen in Lebensmitteln – Toxikologische und ernährungsphysiologische Aspekte, Teil 1. BfR-Hausdruckerei Dahlem,
  3. Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Gesellschaft für Ernährungsforschung, Schweizerische Vereinigung für Ernährung: Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. 5. Auflage. In: DGE/ÖGE/SGE/SVE. Umschau- Braus-Verlag, Frankfurt/Main (2013)
  4. Max-Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel (Hrsg.); Nationale Verzehrsstudie II, Ergebnisbericht, Teil 2; Karlsruhe, 2008
     
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